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1. Karten und Skizzen aus der Geschichte des Altertums - S. uncounted

1897 - Düsseldorf : Bagel
Die Reehtsentwicklmig 510/366 bezw. 300. Das Kriegswesen. Nr. H. Carsioii o Die Rechtsentwicklung 510/366 bezw. 300. A. Die Gewalt des Einen Königs ging auf 2, für 1 Jahr gewählte, verant- wortliche Konsuln über (ursprünglich Prätoren). Abgetrennt aber wurde von den 3 Befugnissen die priesterliche für einen rex sacri- ficulus; beschränkt die richterliche in der Stadt und nur die feldherr- liche wurde, um den Staat nach aufsen möglichst stark zu machen, ungeschmälert auf die Konsuln übertragen. Der Senat hatte, während die Konsuln die Ausführung besorgten, den betreffenden Rat zu beschliefsen. Seine Mitglieder wurden lebens- länglich vom Konsul, später vom Censor, eingesetzt: — Fragen, die das ganze Volk angingen, wie Gesetze, Verträge, Krieg und Frieden, Entscheidung über die Provoeation und Ähnliches kamen natürlich vor die Centuriatkomitien, in denen beide, Patrizier und Plebejer^ ver- treten waren. Doch hatte der Senat, gewissermafsen wie das preufsische Herrenhaus, diese Beschlüsse der Volksvertretung zu bestätigen. In schwierigen Zeiten (Krieg, innere Unruhen), die eine rasche thatkräftige Leitung wünschenswert machten, schlug der Konsul auf Anregung des Senates aus den gewesenen Konsuln einen Dictator vor. (a consule dicitur.) Seine weitgehende, uneingeschränkte und un- verantwortliche Gewalt wurde durch die Zahl von 24 (statt 12) Lictoren äufserlich gekennzeichnet. Die Amtsdauer währte 6 Monate. Wie die Stellung des Senates nach 510 eine einflufsreichere ge- worden war, so auch die der alten Bürger oder Patrizier. Der Streit um Anteil an ihren Vorrechten (suffragium, honores, conubium, possessio agri publici, sacra) beschäftigte die Plebejer in dieser Zeit (bis 366 bezw. 300) vorzugsweise. So zähe die Patrizier ihre Sonderrechte, namentlich den Besitz des Öffentlichen Ackers festhielten, so beharrlich drängten die immer zahlreicher werdenden Plebejer nach völliger Gleichheit. Zu Hülfe kam ihren Bestrebungen ihre Unentbehrlichkeit, in den vielen und schweren Kriegen. B. 510 Könige vertrieben. Dieselben machen immer angestrengtere Ver- suche, die Macht wieder zu gewinnen. Die ersten Versuche be- zweckten, durch List (Verschwörungen) die Rückkehr zu ermöglichen. 509 Wiederholung des Versuches durch Gewalt (im Walde Arsia). 508 Wiederholung des Versuches ebenfalls vom Norden her mit Porsennas Hülfe. (Horatius Codes, Mucius Scävola, Cloelia.) Den Gewinn hat nur Porsenna. 501 Dictatur gegen so viel Feinde eingerichtet. 496 Schlacht am See Regillus: Versuch des Tarquinius, vom Süden aus mit latinischer Hülfe den Thron zurückzugewinnen. Den Vorteil haben nur die Latiner, welche Anteil an der Krieges- beute und an den Festen erhielten, nicht Tarquinius, der end- lich verzichtete und nach Cumae in die Verbannung ging. Die endlosen Kämpfe hatten die Plebejer um so mehr erbittert, als sie durch dieselben für alle ihre Bemühungen nur tiefer in die Schulden versanken, während die Patrizier die etwaigen Vorteile (ager publicus) allein genossen. Endlich ziehen sie, bewaffnet nach Kriegesart, aber mit Weib und Kind aus Rom hinaus, um eine selbständige Stadt zu gründen. Dadurch er- reichen sie den Anfang einer Beteiligung an der römischen Staatsgewalt und bemühen sich nun weiter I. 494/448 um Gesetze zu ihrem Schutze und Ii. 445/300 um Gesetze zur thatsächlichen Mitwirkung an der Verwaltung. I. Gesetze zum Schatze der Plebejer: 494 1. secessio in montem sacrum: Volkstribunen und Ädilen. Die Volkstribunen (2, später 5, zuletzt 10). Ihre Rechte sind a. ius auxilii (delectus, tributum, iudicium). Hernach erweitert zum ius intercedendi oder veto (z. B, gegenüber Senats- beschltissen). b. ius prensionis. c. ius agendi cum plebe. (Am meisten gefürchtet.) Die Yolksädilen. Spiele. Marktpolizei. Die Listen der Plebejer in der aedes Cereris, daher Ädilen. 491 Cn. Marcius Coriolanus regt bei einer Hungersnot die Aufgabe des Tribunats an und wird verbannt. — Volsker тог Rom. 486 Sp. Cassius Viscellinus macht den ersten Versuch (vgl. 366, 133), den Plebejern durch die lex agraria Anteil am ager publicus zu verschaffen. Das Gesetz angenommen, aber nicht ausgeführt; er selber hingerichtet! 477 Unglücklicher Kampf der Fabier an der Cremera gegen Veii. Die von dem Einen überlebenden Fabier abstammenden Nach- kommen verändern — ein seltener Fall! — die Überlieferung der Familie und werden volksfreundlich. (Vgl. die volksfeindlichen Claudier und Quinctier, die volksfreundlichen Horatier und Valerier.) 471 Publilius Volero setzt durch, dafs die Tribunen in den Tributkomitien (nicht in den Centuriatkomitien) gewählt werden. 458 Die Äquer von dem Dictator Quinctius Cincinnatus auf dem Algidus eingeschlossen und zur Abtretung Corbios genötigt. 462 Terentilius flarsa schlägt das Anfschroiben der Gesetze über die Amtsgewalt der Konsuln vor. Erst 454 nach vielen Kämpfen und vielem Feilschen zugestanden. (In diesen Wirren dringt der Sabiner Herdonius sogar bis aufs Capitol.) Als Abfindung 457 den Plebejern 10 Tribunen (statt 5) und 456 der Besitz des Aventin zugestanden. Endlich geben die Patrizier nach. 3 Männer nach Athen und dem übrigen Griechenland, um dort bewährte Gesetze kennen zu lernen. 451/450 Decemviri: 10 + 2 = 12 Gesetze. Appius Claudius und die anderen schliefslic.h gestürzt (Virginia), nachdem eine 2. secessio ihren Druck ausgeübt. Die Zwölftafelgesetze behandeln das Straf- recht, geben aber keine politischen Rechte. Sie bestimmen z. B.: a. Über das Leben eines Bürgers entscheiden nur die Centuriat- komitien (nicht Curiat- und Tributkomitien). b. Schulderleichterungen und conubium werden indes nicht zu- gestanden. 449 Leges Valeriae Horatiae. 1. Provoeation gesichert. (Ne quis ullum magistratum sine provo- catione crearet.) 2. Hochheiligkeit der Volkstribunen und Ädilen bestätigt. (Ut qui tribunis plebis, aedilibus noeuisset, eius caput Jovi sacrum esset, familia (Besitz) ad aedem Cereris, Liberi Liberaeque venum iret. 3. Beschlüsse des Plebs tribusweise gefafst, sind — wenn ex auctoritate senatus eingebracht — für das ganze Volk bindend. (Ut quod tributim plebes iussisset, populum teneret.) Ii. Gesetze zur thatsächlichen Mitwirkung an der Verwaltung. 445 Leges Canuleiae (sehr wichtig für die Ausgleichung der Stände). 1. Heirat mit Plebejerinnen ohne Rechtsnachteile. (Ut conubia plebei cum patribus essent.) 2. Konsulat aus religiösen Bedenken noch nicht zugestanden, wohl aber tribuni militares consulari potetaste (3, 4 oder 6) — Abgezweigt die Censur (2), die den Patriziern Vorbehalten blieb. (Einschätzung alle 5 Jahre, sittenrichterliche Aufsicht, Verpachten der Staats- einnahmen, auch lectio senatus, bezw. motio de senatu.) 439 Sp. Maelius durch Servilius Ahala ungestraft auf offener Strafse ermordet, da er unbefugt (statt des praefectus annonae) Getreide verschenkt. 421 Quästor (Schatz- und Rentmeisteramt) den Plebejern zugänglich. Die Zahl auf 4, später auf 20, ja 40 erhöht. 405/396 Veji eingenommen und zerstört. Die uneinigen Etrusker wurden damals von allen Seiten bedrängt (von Syrakusanern, Römern, Sabinern, namentlich aber von den Galliern). Be- merkenswert ist, dafs dies 1» die erste planmäfsige Belagerung der Römer; diese wurde 2. den Winter hindurch fortgesetzt; deshalb 3. dem Fufsvollce jetzt Sold gewährt. 390 Niederlage an der Allia. Rom von den Galliern eingenommen und zerstört. 384 Marcus Manilas, der Verteidiger der Burg, wird, da er den armen Plebejern beim Wiederaufbau der Häuser mit Geld hilft, getötet (wie einst Cassius und Maelius). Die erbitterte plebs dringt um so zäher nach durchgreifenden Gesetzen und Rechten. 376/366 Leges Liciniae Sextiae nach lojährigem Kampfe angenommen. 1. Schuldgesetz. (Ut deducto eo de capite, quod usuris pernu- meratum esset, id quod superesset, triennio aequis portionibus persolveretur.) 2. Ackergesetz (... ne quis plus quingenta iugera agri publici possideret). 3. 1 Konsul Plebejer (..consulumque utique alter ex plebe crearetur). Abgezweigt vom Konsulat wird die praetura. Neu. eingerichtet die Würde des aediles curules. Der Prätor hatte die Überwachung des Rechtswesens, die Ädilen die öffentlichen Spiele. Das 1. Gesetz (Bchuldgesetz) kam den armen Plebejern zu statten, das 3. den reichen, das 2. aber wurde wieder nicht aus- geführt. Trotzdem ist jetzt der Höhepunkt im Widerstreit der 2 Parteien erreicht und die noch unzugänglichen Ämter werden bald ohne ernstliche Kämpfe ebenfalls zugestanden. So 356 Die Dictatur. 351 Die Censur. 337 Die Prätur. Weitere Erfolge: 326 Aufhebung der Schuldhaft. 312 Nicht grundbesitzende Leute durch Appius Claudius in die Tribus aufgenommen. 300 Lex Ogulnia. Auch das Priesteramt (Pontifikat und Augurat, aber nicht dasjenige des rex sacrificulus und der flamines) den Plebejern zugestanden. (Statt 5 jetzt 9.) Dem Range nach folgen sich die Ämter: Quästur, Ädilität, Prätur, Consulat, Censur, Dictatur. Erreicht war jetzt durch die nachhaltige, aber nicht unbillige Forderung auf der einen und durch verständige und besonnene Nachgiebigkeit auf der andern Seite, dafs die Kluft zwischen beiden Parteien sich schlofs (Curtius) und dafs Patrizier und Plebejer in dem geeinigten Staate zu gemeinsamer patriotischer Thätigkeit sich wetteifernd verbanden. So entwickelten sich die höchsten Bürger- tugenden daheim (M’. Curius Dentatus) und im Felde (Manlius Torquatus, Decius Mus). So aber auch die grofsartige Staatskunst Italien and der Welt zu gebieten. Einen Anfang dazu machten die Römer, indem sie das südlich e Etrurien unterwarfen (Sutrium, Caere) und mit Geschick diese Städte ihrem Staate einfügten. (In Caere die civitas sine suffragio zum 1. Male 358 angewendet.) Ebenso wie auf dem Gebiete der Staats- kunst, traten sie jetzt auch auf dem Felde mit aufsergewöhnliehern Erfolge auf, zunächst im Kampfe mit den Galliern (Manlius Torquatus, Valerius Corvus) und entwickelten gegenüber dem stürmischen und ungeordneten Angriff derselben die planvolle und nachhaltige eigene Kampfesordnung. Das Kriegswesen. Der Kampf gegen Veji und die Gallier hatte nicht blofs insofern dem Heere einen anderen Charakter gegeben, als es jetzt besoldet wurde und demnach die Unterschiede der 5 Klassen innerhalb der Legion wegfielen und die Gliederung nach Dienstalter und Waffentüchtigkeit möglich wurde (die allerjüngsten verwendete man als velites oder Leichtbewaffnete), sondern jetzt wurde auch (durch Camillus?) eine Aufstellung der Legion in Form der acies triplex vorgenommen, die zunächst gegenüber dem furchtbaren Anprall der Gallier die Nachhaltigkeit im Kampfe sicherte, dann aber auch über alle anderen Krieger jener Zeit eine zweifellose Überlegenheit gewährte. Sonst war von der geschlossenen Masse phalanxartig gekämpft, jetzt wurde die Legion in 3 Treffen aufgestellt; jedes derselben zählte 10 Manipel zu 2 Centurien. Das erste Treffen bildeten die Hastaten, die mit der hasta, später mit dem O'/s Fufs langen und 11 Pfund schweren pilum den Kampf eröffneten. Nachdem die Hastaten diese Lanzen — vielleicht auf 10—15 Schritt Entfernung — über die Köpfe der Vordermänner hinweg in den Feind geschleudert und die erste Erschütterung gebracht hatten, griffen sie zum kurzen, zweischneidigen Schwei’te. Nach einem etwa 15 Minuten langen Kampfe löste die zweite Centurie (eenturia posterior) die vorderste (eenturia prior) ab, und trat also mit frischen Kräften dem schon in etwa erschöpften Feinde entgegen. — Hatten die Hastaten den Gegner noch nicht geworfen, so stritten dieprincipes(qui a principiogladio pugnant) und endlich noch im äufsersten Falle die Triarier des dritten Treffens. Mifsglückte auch jetzt der Kampf und war der Sieg nicht zu erringen, so zog man sich zu dem nahen Lager zurück. — Die Auf- stellung der 30 Manipel war in Form der quincunx ^ m ^ Die Manipel schlossen sich vor dem Kampfe aneinander an und zwar durch „Abstand rechts“ etwa 2*/2 Fufs, so dafs die linke Seite des ersten von der linken Seite des zweiten einen passus oder 5 Fufs entfernt war und die ganze Linie der Kämpfenden eine ununterbrochene Reihe bildete. Ebenso wurde „Abstand rückwärts“ auf dieselbe Entfernung genommen (5 Fufs von Brust zu Brust). Der Raum, den der kämpfende Manipel einnahm, wurde also gegen vorher vervierfacht. Auf diese Weise hatten die Kämpfenden zugleich den für sie nötigen Spielraum und auch Anschlufs aneinander. Raum für den geschlossenen Manipulus. Raum für den kämpfenden Manipulus. Die römischen Legionen standen gewöhnlich in der Mitte weiter rechts und links die Auxiliartruppen der Verbündeten, noch weiter an den Flügeln die Reiterei. Zur Einleitung des Kampfes dienten die leichten Truppen (velites oder rorarii). Aufstellung der einzelnen in den 2 Centurien, 1. Centurie. • ••••••••••• £ centurio prior. 2. Centurie. £ centurio posterior. Jede eenturia war im Kampfe 60 Fufs breit, 20 Fufs tief. Der Vorteil der Manipelstellung in der quincunx war der, dafs das 2. Treffen leicht an die Stelle des 1. und das 3< an die Stelle des 2. eintreten konnte. 1200 Hastaten 1200 Principes 600 Triarier. Die Aufstellung in der acies triplex gewährte der römischen Armee folgende Vorteile: 1. Die Schlpchtreihe war biegsam und konnte sich dem Gelände anpassen (im Gegensätze zu der sonst so furchtbaren macedonischen Phalanx. War diese ge- sprengt, etwa durch Elephanten wie bei Pydna, so war sie nur schwer wieder zusammenzufügen.) 2. Die Kraft des einzelnen wurde auf das vollkommenste ausgenutzt. 3. Die Nachhaltigkeit im Kampfe und das Festhalten der Ordnung, und daran fehlte es fast immer dem Feinde, war die denkbar größte. Zu dem allen kamen die äufserst zweckmäfsigen Waffen, die geschickte strategische Führung, die eiserne Disciplin und im schlimmsten Falle — ein Umstand, der die moralische Kraft der Soldaten wesentlich förderte — ein gesicherter Rückgang in das nahe Lager; denn niemals übernachteten die römischen Truppen im offenen Felde, sondern immer bauten sie nach Beendigung des Marsches ein zur Verteidigung eingerichtetes Lager.

2. Karten und Skizzen aus der vaterländischen Geschichte der letzten 100 Jahre - S. uncounted

1894 - Düsseldorf : Bagel
Deutsche Geschichte nach 1871. Nr. 21. 3. 4. A. Der Dualismus ist in Deutschland schon 1866 überwunden; ebenso sind der Osten und Westen Preußens seitdem ununterbrochen vereinigt und mit dem übrigen Deutschland zu Einem großen Reiche fest verbunden. Diese Einheit findet ihren Ausdruck im Heerwesen, der Flotte, der Diplomatie, der Handelsvertretung und der Gerichtsverfassung. — Die deutschen Farben sind schwarz, weifs, rot. — Preußens Fürsten, Deutschlands erbliche Kaiser, wirken weiter als ,,Mehrer des Reiches auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung“. B. 1. Zur Mitwirkung am Regiment wird ein Reichstag be- rufen. (Eine Kammer, Wahlen direkt, ohne Zensus und geheim. Auf 100 000 E. je 1 Abgeordneter.) 2. Die Militärmacht wird immer mehr an Zahl und Wert verbessert. (20 Corps s. d. Karte.) Namhafte Ver-gröfserungen 1887 und 1890. Die letzte bedeutende Vermehrung ist gleichzeitig mit der Einführung der zweijährigen Dienstzeit am 1. October 1893 vollzogen worden. Das Reichsland Elsafs-Lothringen wird dem Yaterlande zurückgewonnen. 1872 Universität Strafsburg. 1874 die ersten Wahlen zum Reichstag, erst ganz reichsfeindlich, seitdem fortschreitend besser. An Stelle des buntscheckigen Münzsystems jetzt Einheit in Münze, Mafs und Gewicht. Ges. 30/6 78. Die Milliarden werden hauptsächlich für militärische Zwecke verwendet. Trotzdem bringen sie eine gewaltige wirtschaftliche Bewegung. — Industrieller und merkantiler Aufschwung, Gründungsschwindel, „Krach“ (1873); darnach Gesundung und grölsere Verhältnisse. Das Reich auch materiell und finanziell zu kräftigen (ähnlich die Politik beim Zollverein), wünscht Preußen Reichseisenbahnen. Ein Folge der Ablehnung ist die Yerstaatlichung der preufsischen Eisenbahnen 1879. — Der Nord-Ostseekanal dagegen wird Reichsunternehmen. Justizwesen. Einheit im Rechtswesen. Leipzig oberstes Reichsgericht 1877. «Kulturkampf1,4: Veränderungen in der Stellung des Papstes (Unfehlbarkeit 18/7 70, Rom weggenommen 8/9 70, Untergang des französischen, Aufkommen des deutschen Kaiserreichs u. a.) führen wie auch anderswo so namentlich in Deutschland zu Konflikten. Seit 1878 (neuer Papst Leo Xiii.) wird der Kampf versöhnlicher geführt und ist jetzt nahezu beigelegt. Ein« dauernde Folge ist die Einführung der Civilehe (in ganz Deutschland 1876). Der Sozialdemokratie, die eine unmögliche Gesellschaftsordnung anstrebt und die bestehende vernichten will, wird namentlich durch wohlthätige Gesetze entgegengearbeitet, so durch das Krankenkassengesetz 1883 (Kranken der halbe Tagelohn, längstens 13 Wochen. Vom Beitrag steuert der Arbeiter 2/3, der Arbeitgeber ’/s), das Unfallgesetz 1884 (den Erwerbsunfähigen 2/3 des Tagelohns, ev. 30 tm. für die Beerdigung und Rente für die Hinterbliebenen), Alters- u. Invalidenversicherung (1891). Kaiser Wilhelm Ii. setzt dies Bestreben eifrig fort, z. B. durch die Arbeiterschutzgesetzgebung (Sonntagsruhe, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit) und durch eine internationale Konferenz über diese Fragen 1890. Die Kolonialpolitik tritt in ruhige Bahnen, seitdem (1890) mit England der deutsche Besitz in Afrika und Australien fest bestimmt ist. Helgoland, das die deutschen Nordseeströme überwacht und beherrscht, wird bei der Gelegenheit gewonnen. Ebenso ist auch mit Frankreich 1894 eine Verständigung über die Grenzen Kameruns erreicht worden. Gewaltiger Aufschwung auf allen Gebieten des Verkehrs. — 1/4 1893 Mitteleuropäische Einheitszeit. Auch auf allen anderen Gebieten entwickelt das deutsche Volk die regste Thätigkeit. C. Indem Deutschland, jetzt mit 50 Mill. Einwohnern, gleichzeitig seine Heeresmacht zum Schutze des Friedens vervollständigt und seine Entwicklung im Innern gewissenhaft weiterführt, kann es auch der Zukunft sicher sein; denn nach der Geschichte ist noch kein grofses, lebenskräftiges und auf Gott und sich selber vertrauendes Volk von unzufriedenen Nachbarn unterdrückt worden. 9. 10. 11. 12. I. Reichsverfassung. 1. Der Kaiser vertritt das Reich nach aufsen. Für die weitere Verwaltung beruft er den Bundesrat und den Reichstag. Ihm wird im Fahneneid von den Mannschatten der Manne und der Landarsnee das Gelübde der Treue abgelegt. Die obere Leitung des Post- und des Telegraphenwesens steht ihm zu. Das Reichsgericht besetzt er nach dem Vorschläge des Bundesrats. c , -n 2. Den Bundesrat bildet die in Berlin meist anwesende Vertretung der einzelnen Staaten. Er übt — doch steht in bestimmten Fällen dem Kaiser ein veto zu — die Reichsgesetzgebung aus in Verbindung mit 8. dem Reichstage. Dieser geht hervor aus allgemeinen und direkten Wahlen derjenigen Deutschen, die das 25. Jahr zurückgelegt haben. Seine Beschlüsse fafst er in 3 Lesungen. Die von ihm bewilligten Steuern sind indirekte. Königsberg O 1 Danzig 17 Helgoland Altona 9 Stettin O Posen annpter (Magdeburg G o Münster 7 resden 12 Bresla Koblenz 8 ürzburg 2 B. Karlsruhe O 14. Stuttgart O 13 Strafsb/ürg 15 omünchen 1 B. Ii. Militärwesen. Der Heeresbestand ist zuletzt durch Gesetz vom 3/8 1893 geregelt, wonach 1 % der Bevölkerung vom 1. Oct. 1893 bis 31. März 1899 (Quinquennat, früher Septennat) für die Friedensstärke bewilligt wird. (479 229 Mann ohne Offiziere, Unteroffiziere und Einjährige.) Die absolute Wehrpflicht dauert vom 17. bis 45. Lebensjahr. Die Inanspruchnahme dauert: 1814 Jahre Linie.................3 ^ Reserve . . Landwehr I. Ii. 2 7 _7_ 19 Feldarmee 1860 Jahre . . . 3 \ ... 4 / .... 41 Besatzung .... . 5 / 16 Die Kriegsstärke 4 800 000 M. Zum Landsturm pflichtig alle Männer, die nicht bereits in dem Heere oder d6r Marine sind und zwar zum 1. Aufgebot die vom 17. bis zum 39. Jahre, zum 2. die vom 39. bis zum 45. Jahre. Feldarmee Besatzung 1893 Jahre 2 1 c ) Feldarmee 5 f 5 ' 7 | Besatzung 19

3. Karten und Skizzen aus der allgemeinen Geschichte der letzten 100 Jahre - S. uncounted

1907 - Düsseldorf : Bagel
Deutsche Geschichte nach 1871. Nr. 23. Königsberg ol Danzig Helgoland; Altona Stettin [annovej > 70 Münster Koblei örzburg 2 B. °Nürnl 3‘B/ Landau, Stuttgai ’ 18 / Strafsbj ; 15 München 1 B. ( A. Der Dualismus ist in Deutschland schon 1866 überwunden; ebenso sind der Osten und Westen Preußens seitdem ununterbrochen vereinigt und mit dem übrigen Deutschland zu Einem großen Reiche fest verbunden. Diese Einheit findet ihren Ausdruck im Heerwesen, der Flotte, der Diplomatie, der Handelsvertretung und der Gerichtsverfassung. — Die deutschen Farben sind schwarz, weifs, rot. — Preußens Fürsten, Deutschlands erbliche Kaiser, wirken weiter als „Mehrer des Reiches auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung“. B. 1. Zur Mitwirkung am Regiment wird ein Reichstag be- rufen. (Eine Kammer, Wahlen direkt, ohne Zensus und geheim. Auf 100000 Einw. je ein Abgeordneter). 2. Die Militärmacht wird immer mehr an Zahl und Wert verbessert. (23 Korps s. d. Karte.) Namhafte Ver-gröfserungen 1887 und 1890. Die letzte bedeutende Vermehrung ist gleichzeitig mit der Einführung der zweijährigen Dienstzeit am 1. Oktober 1893 vollzogen worden. 3. Das Reichslaad Elsafs-Lotliringen wird dem Vaterlande zurückgewonnen. 1872 Universität Strafsburg. 1874 die ersten Wahlen zum Reichstag, erst ganz reichsfeindlich, seitdem fortschreitend besser. 4. An Stelle des buntscheckigen Münzsystems jetzt Einheit in Münze, Mafs und Gewicht. Ges. 30/6 73. 5. Die Milliarden werden hauptsächlich für militärische Zwecke verwendet. Trotzdem bringen sie eine gewaltige wirtschaftliche Bewegung. — Industrieller und merkantiler Aufschwung, Gründungsschwindel, „Krach“ (1873); darnach Gesundung und gröfsere Verhältnisse. 6. Das Reich auch materiell und finanziell zu kräftigen (ähnlich die Politik beim Zollverein), wünscht Preui'sen Reichseisenbahnen. Eine Folge der Ablehnung ist die Yerstaatlichung der preufsischen Eisenbahnen 1879.— Der Nord-Ostseekanal, fertig 21/6 95, wird Reichsunternehmen. 7. Justizwesen. Einheit im Rechtswesen. Leipzig oberstes Reichsgericht 1877. Bürgerliches Gesetzbuch 1896. 8. „Kulturkampf“: Veränderungen in der Stellung des Papstes (Unfehlbarkeit 18/7 70, Rom weggenommen 8/9 70, Untergang des französischen, Aufkommen des deutschen Kaiserreichs u. a.) führen wie anderswo so namentlich auch in Deutschland zu Konflikten. Seit 1878 (neuer Papst Leo Xiii.) wird der Kampf versöhnlicher geführt und ist jetzt nahezu beigelegt. Eine dauernde Folge ist die Einführung der Zivilehe (in ganz Deutschland 1876). 9. Der Sozialdemokratie* die eine unmögliche Gesellschaftsordnung anstrebt und die bestehende vernichten will, wird namentlich durch wohltätige Gesetze entgegengearbeitet, so durch das Krankenkassengesetz 1883 (Kranken der halbe Tagelohn, längstens 13 Wochen. Vom Beitrag steuert der Arbeiter %, der Arbeitgeber %), das Unfallgesetz 1884 (den Erwerbsunfähigen % des Tagelohnes, ev. 30 Mark für die Beerdigung und Rente für die Hinterbliebenen), Alters- ü. Invalidenversicherung (1891). Kaiser Wilhelm Ii. setzt dies Bestreben eifrig fort, z. B. durch die Arbeiterschutzgesetzgebung (Sonntagsruhe, Regelung der Frauen-und Kinderarbeit). Internationale Konferenz über diese Fragen 1890. Ladenschlufs 9 Uhr 1900. 10. Die Kolohialpolitik tritt in ruhige Bahnen, seitdem (1890) mit England der deutsche Besitz in Afrika und Australien fest bestimmt ist. Helgoland, das die deutschen Nordseeströme überwacht und beherrscht, wird bei der Gelegenheit gewonnen. Ebenso ist auch mit Frankreich 1893 eine Verständigung über die Grenzen Kameruns erreicht worden. 11. Gewaltiger Aufschwung auf allen Gebieten des Verkehrs. • — 1/4 1893 Mitteleuropäische Einheitszeit. 12. Auch auf allen anderen Gebieten entwickelt das deutsche Volk die regste Tätigkeit. C. Indem Deutschland, jetzt mit 60 Mill. Einwohnern, gleich-✓ zeitig seine Heeresmacht zum Schutze des Friedens vervollständigt und seine Entwicklung im Innern gewissenhaft weiterführt, kann es auch der Zukunft sicher sein; denn nach der Geschichte ist noch kein grofses, lebenskräftiges und auf Gott und sich selber vertrauendes Volk von unzufriedenen Nachbarn unterdrückt worden. Der Kaiser vertritt das Reich nach aufsen. Für die weitere Verwaltung beruft er den Bundesrat und den Reichstag. Ihm wird im Fahneneid von den Mannschaften der Marine und der Landarmee das Gelübde der Treue abgelegt. Die obere Leitung des Post- und des Telegraphenwesens steht ihm zu. Das Reichsgericht besetzt er nach dem Vorschläge des Bundesrats. Den Bundesrat bildet die in Berlin meist anwesende Vertretung der einzelnen Staaten. Er übt — doch steht in bestimmten Fällen dem Kaiser ein veto zu — die Reichsgesetzgebung aus in Verbindung mit dem Reichstage. Dieser geht hervor aus allgemeinen und direkten Wahlen derjenigen Deutschen, die das 25. Jahr zurückgelegt haben. Seine Beschlüsse fafst er in drei Lesungen. Die von ihm bewilligten Steuern sind indirekte. Ii. Militärwesen. Der Heeresbestand ist zuletzt durch Gesetz vom 3/8 1893 geregelt, wonach 1 °/o der Bevölkerung vom 1. Qkt- 1893 bis 31. März 1899 (Quinquennat, früher Septennat) für die Friedensstärke bewilligt wird (479229 Mann ohne Offiziere, Unteroffiziere und Einjährige). Die absolute Wehrpflicht dauert vom 17. bis 45. Lebensjahr. Die Inanspruchnahme dauert: Linie • . . , Reserve . . Landwehr I. H. 1814 Jahre 3 ) 2 > Feldarmee 7 J 7 Besatzung Feldarmee Besatzung Feldarmee Besatzung 19 16. Die Kriegsstärke 4300 000 M. Zum Landsturm pflichtig alle Männer, die nicht bereits in dem Heere oder der Marine sind, und zwar zum l. Aufgebot die vom 17. bis zum 39. Jahre, zum 2. die vom 39. bis zum 45. Jahre. I. Reichsverfassung.
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